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title: "Tomatenketchup und andere Tomatensoßen – Unterposition 210320"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 21](https://zollhub.de/code/21/) > [2103](https://zollhub.de/code/2103/) > 210320

# Unterposition 210320 – Tomatenketchup und andere Tomatensoßen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 210320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2103 („Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 10,2%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 21** – Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
  - **Position 2103** – Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
    - **Unterposition 210320** – Tomatenketchup und andere Tomatensoßen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 10,2% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| APS - Allgemeine Regelung | 6,7% | Regulation 0978/12 |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | Decision 0824/11 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Ceuta | 0% | Accession act 0001/85 |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | Decision 0138/04 |
| | ↳ Y021 – Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | |
| Färöer | 0% | Decision 0126/97 |
| Island | 10% | Regulation 2842/72 |
| | ↳ Y019 – Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Liechtenstein | 0% | Decision 0045/05 |
| Melilla | 0% | Accession act 0001/85 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Norwegen | 10% | Regulation 1691/73 |
| | ↳ Y020 – Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen | |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Schweiz | 0% | Decision 0045/05 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Südafrika | 6,7% | Decision 1623/16 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 210320

210320 steht in Position 2103 „Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [210310](https://zollhub.de/code/210310/) | Sojasoße | 7,7% |
| [210330](https://zollhub.de/code/210330/) | Senfmehl, auch zubereitet, und Senf |  |
| [210390](https://zollhub.de/code/210390/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 210320

### Wofür steht die Zolltarifnummer 210320?

210320 bezeichnet „Tomatenketchup und andere Tomatensoßen“, eine Einreihung innerhalb der Position 2103 („Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 210320 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 25 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 210320 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 210320 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 210320 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA), Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung, Antrag auf Präferenzbehandlung für Island u. a. erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 210320 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Liechtenstein.

### In welcher Maßeinheit wird 210320 angemeldet?

Für 210320 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 210320 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

210320 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2103 („Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 210320 erfasst speziell „Tomatenketchup und andere Tomatensoßen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 210320?

Die Einreihung 210320 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
