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title: "aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger – KN-Code 21039030"
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valid_from: "1993-01-01"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 21](https://zollhub.de/code/21/) > [2103](https://zollhub.de/code/2103/) > [210390](https://zollhub.de/code/210390/) > 21039030

# KN-Code 21039030 – aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger

Gültig seit 01.01.1993

Die Zolltarifnummer 21039030 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2103 („Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 21** – Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
  - **Position 2103** – Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
    - **Unterposition 210390** – andere
      - **KN-Code 21039030** – aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | Liter reinen Alkohols |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Liechtenstein | 0% | Decision 0045/05 |
| Schweiz | 0% | Decision 0045/05 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES | Die Anmeldung dieses Warencodes ist nur möglich, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/besondere Maßeinheit oder Wert/Nettogewicht oder Wert/besondere Maßeinheit) eingehalten werden. Falls nicht, sind die Werte zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen oder ein anderer Warencode ist anzumelden. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES | Regulation 0927/12 |

## Ähnliche KN-Codes zu 21039030

21039030 steht in Unterposition 210390 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [21039010](https://zollhub.de/code/21039010/) | Mango-Chutney, flüssig | 0% |
| [21039090](https://zollhub.de/code/21039090/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 21039030

### Wofür steht die Zolltarifnummer 21039030?

21039030 bezeichnet „aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 2103 („Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 21039030 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Liechtenstein und Schweiz hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2505/92, Decision 0045/05 und Regulation 0927/12.

### Aus welchen Ländern kann 21039030 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Liechtenstein und Schweiz sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 21039030?

Für 21039030 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 21039030 angemeldet?

Für 21039030 ist die ergänzende Maßeinheit „Liter reinen Alkohols“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 21039030 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

21039030 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 210390 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 21039030 erfasst speziell „aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 21039030?

Die Einreihung 21039030 ist im TARIC seit dem 01.01.1993 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
