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title: "Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen – Unterposition 220210"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 22](https://zollhub.de/code/22/) > [2202](https://zollhub.de/code/2202/) > 220210

# Unterposition 220210 – Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 220210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2202 („Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 9,6%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 22** – Getränke, Alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
  - **Position 2202** – Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009
    - **Unterposition 220210** – Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 9,6% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0045/05 |
| | ↳ U090 – Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | |
| | ↳ U091 – Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | |
| Algerien | 0% | Decision 0690/05 |
| APS - Allgemeine Regelung | 6,1% | Regulation 0978/12 |
| Ceuta | 0% | Accession act 0001/85 |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | Decision 0138/04 |
| | ↳ Y021 – Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | |
| Färöer | 0% | Decision 0126/97 |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Island | 0% | Regulation 2842/72 |
| | ↳ Y019 – Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | |
| Kolumbien | 0% | Decision 0735/12 |
| Libanon | 0% | Decision 0356/06 |
| Liechtenstein | 0% | Decision 0045/05 |
| Melilla | 0% | Accession act 0001/85 |
| Mexiko | 0% | Decision 0415/00 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Norwegen | 4,70 EUR pro Hektoliter (100 l) | Decision 0859/04 |
| Schweiz | 0% | Decision 0045/05 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Südafrika | 0% | Decision 1623/16 |
| Syrien | 0% | Regulation 2216/78 |
| Tunesien | 0% | Decision 0238/98 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |
| Zentralamerika | 0% | Decision 0734/12 |
| Norwegen | 0% | Regulation 2599/25 |

### Zollunion

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Türkei | 0% | Decision 0142/96 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Entry into free circulation (restriction - feed and food) | Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten | Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr setzt die Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 voraus, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Vorschriften nach Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung entspricht.; In Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 der Kommission heißt es: Diese Verordnung gilt nicht für die folgenden Kategorien von Sendungen von Erzeugnissen, es sei denn, ihr Bruttogewicht übersteigt 10 kg frisches Erzeugnis oder 2 kg Trockenerzeugnis: a) Sendungen, die als Warenmuster, Laborproben oder Ausstellungsstücke versandt werden und nicht dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden; b) Sendungen, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden; c) nicht kommerzielle Sendungen, die an natürliche Personen versandt werden und nicht dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden; d) Sendungen, die für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind. Bei Zweifeln bezüglich des Verwendungszwecks der in den Buchstaben b und c genannten Erzeugnisse liegt die Beweislast beim Eigentümer des persönlichen Gepäcks bzw. beim Empfänger der Sendung. |

## Ähnliche Unterpositionen zu 220210

220210 steht in Position 2202 „Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [220291](https://zollhub.de/code/220291/) | alkoholfreies Bier |
| [220299](https://zollhub.de/code/220299/) | andere |

## Häufige Fragen zu 220210

### Wofür steht die Zolltarifnummer 220210?

220210 bezeichnet „Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 2202 („Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 220210 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 23 Maßnahmen für Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Norwegen hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090709. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0142/96, Decision 0045/05 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 220210 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 220210?

Für 220210 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 220210 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 220210 Nachweise wie Antrag auf Präferenzbehandlung für Island, Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung u. a. erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 220210 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Liechtenstein und Norwegen.

### In welcher Maßeinheit wird 220210 angemeldet?

Für 220210 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 220210?

Die Einreihung 220210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
