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title: "RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER – Kapitel 23"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > Kapitel 23

# Kapitel 23 – RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER

Gültig seit 31.12.1971

Die Zolltarifnummer 23 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Kapitel bündelt 23 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 50 %.

RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER

## Positionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [2301](https://zollhub.de/code/2301/) | Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln |
| [2302](https://zollhub.de/code/2302/) | Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten |
| [2303](https://zollhub.de/code/2303/) | Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets |
| [2304](https://zollhub.de/code/2304/) | Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets |
| [2305](https://zollhub.de/code/2305/) | Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets |
| [2306](https://zollhub.de/code/2306/) | Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305 |
| [2307](https://zollhub.de/code/2307/) | Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh |
| [2308](https://zollhub.de/code/2308/) | Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| [2309](https://zollhub.de/code/2309/) | Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art |

## Ähnliche Kapitel zu 23

23 steht in Abschnitt IV „Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [16](https://zollhub.de/code/16/) | ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN, KREBSTIEREN, WEICHTIEREN, ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN ODER VON INSEKTEN |
| [17](https://zollhub.de/code/17/) | ZUCKER UND ZUCKERWAREN |
| [18](https://zollhub.de/code/18/) | KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO |
| [19](https://zollhub.de/code/19/) | ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN |
| [20](https://zollhub.de/code/20/) | ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN |
| [21](https://zollhub.de/code/21/) | VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN |
| [22](https://zollhub.de/code/22/) | GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG |
| [24](https://zollhub.de/code/24/) | TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE; ERZEUGNISSE, AUCH NIKOTINHALTIG, DIE ZUR INHALATION OHNE VERBRENNUNG BESTIMMT SIND; ANDERE NIKOTINHALTIGE ERZEUGNISSE, DIE ZUR NIKOTINAUFNAHME IN DEN MENSCHLICHEN KÖRPER BESTIMMT SIND |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
