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title: "Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien – Unterposition 230330"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 23](https://zollhub.de/code/23/) > [2303](https://zollhub.de/code/2303/) > 230330

# Unterposition 230330 – Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 230330 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2303 („Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 23** – Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; Zubereitetes Futter
  - **Position 2303** – Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets
    - **Unterposition 230330** – Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

## Ähnliche Unterpositionen zu 230330

230330 steht in Position 2303 „Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [230310](https://zollhub.de/code/230310/) | Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände |
| [230320](https://zollhub.de/code/230320/) | ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung |

## Häufige Fragen zu 230330

### Wofür steht die Zolltarifnummer 230330?

230330 bezeichnet „Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien“, eine Einreihung innerhalb der Position 2303 („Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 230330 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1652/24.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 230330 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.

### In welcher Maßeinheit wird 230330 angemeldet?

Für 230330 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 230330?

Die Einreihung 230330 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
