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title: "Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305 – Position 2306"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 23](https://zollhub.de/code/23/) > 2306

# Position 2306 – Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 2306 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 23 („Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; Zubereitetes Futter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2306 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 50 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 23** – Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; Zubereitetes Futter
  - **Position 2306** – Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305

## Unterpositionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [230610](https://zollhub.de/code/230610/) | aus Baumwollsamen |
| [230620](https://zollhub.de/code/230620/) | aus Leinsamen |
| [230630](https://zollhub.de/code/230630/) | aus Sonnenblumenkernen |
| [230641](https://zollhub.de/code/230641/) | aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen |
| [230649](https://zollhub.de/code/230649/) | andere |
| [230650](https://zollhub.de/code/230650/) | aus Kokosnüssen (Kopra) |
| [230660](https://zollhub.de/code/230660/) | aus Palmnüssen oder Palmkernen |
| [230690](https://zollhub.de/code/230690/) | andere |

## Ähnliche Positionen zu 2306

2306 steht in Kapitel 23 „Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; Zubereitetes Futter“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [2301](https://zollhub.de/code/2301/) | Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln |  |
| [2302](https://zollhub.de/code/2302/) | Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten |  |
| [2303](https://zollhub.de/code/2303/) | Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets |  |
| [2304](https://zollhub.de/code/2304/) | Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets | – |
| [2305](https://zollhub.de/code/2305/) | Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets | – |
| [2307](https://zollhub.de/code/2307/) | Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh |  |
| [2308](https://zollhub.de/code/2308/) | Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen |  |
| [2309](https://zollhub.de/code/2309/) | Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art |  |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
