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title: "aus Baumwollsamen – Unterposition 230610"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 23](https://zollhub.de/code/23/) > [2306](https://zollhub.de/code/2306/) > 230610

# Unterposition 230610 – aus Baumwollsamen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 230610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2306 („Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 23** – Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; Zubereitetes Futter
  - **Position 2306** – Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305
    - **Unterposition 230610** – aus Baumwollsamen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

## Ähnliche Unterpositionen zu 230610

230610 steht in Position 2306 „Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305“. Auf derselben Ebene liegen 7 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [230620](https://zollhub.de/code/230620/) | aus Leinsamen | – |
| [230630](https://zollhub.de/code/230630/) | aus Sonnenblumenkernen | – |
| [230641](https://zollhub.de/code/230641/) | aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen | – |
| [230649](https://zollhub.de/code/230649/) | andere | – |
| [230650](https://zollhub.de/code/230650/) | aus Kokosnüssen (Kopra) | – |
| [230660](https://zollhub.de/code/230660/) | aus Palmnüssen oder Palmkernen | – |
| [230690](https://zollhub.de/code/230690/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 230610

### Wofür steht die Zolltarifnummer 230610?

230610 bezeichnet „aus Baumwollsamen“, eine Einreihung innerhalb der Position 2306 („Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 230610 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1652/24.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 230610 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.

### In welcher Maßeinheit wird 230610 angemeldet?

Für 230610 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 230610 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

230610 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2306 („Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 230610 erfasst speziell „aus Baumwollsamen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 230610?

Die Einreihung 230610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
