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title: "TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE; ERZEUGNISSE, AUCH NIKOTINHALTIG, DIE ZUR INHALATION OHNE VERBRENNUNG BESTIMMT SIND; ANDERE NIKOTINHALTIGE ERZEUGNISSE, DIE ZUR NIKOTINAUFNAHME IN DEN MENSCHLICHEN KÖRPER BESTIMMT SIND – Kapitel 24"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > Kapitel 24

# Kapitel 24 – TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE; ERZEUGNISSE, AUCH NIKOTINHALTIG, DIE ZUR INHALATION OHNE VERBRENNUNG BESTIMMT SIND; ANDERE NIKOTINHALTIGE ERZEUGNISSE, DIE ZUR NIKOTINAUFNAHME IN DEN MENSCHLICHEN KÖRPER BESTIMMT SIND

Gültig seit 31.12.1971

Die Zolltarifnummer 24 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Kapitel bündelt 24 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 74,9 %.

TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE; ERZEUGNISSE, AUCH NIKOTINHALTIG, DIE ZUR INHALATION OHNE VERBRENNUNG BESTIMMT SIND; ANDERE NIKOTINHALTIGE ERZEUGNISSE, DIE ZUR NIKOTINAUFNAHME IN DEN MENSCHLICHEN KÖRPER BESTIMMT SIND

## Positionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [2401](https://zollhub.de/code/2401/) | Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle |
| [2402](https://zollhub.de/code/2402/) | Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen |
| [2403](https://zollhub.de/code/2403/) | Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen |
| [2404](https://zollhub.de/code/2404/) | Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind |

## Ähnliche Kapitel zu 24

24 steht in Abschnitt IV „Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [16](https://zollhub.de/code/16/) | ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN, KREBSTIEREN, WEICHTIEREN, ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN ODER VON INSEKTEN |
| [17](https://zollhub.de/code/17/) | ZUCKER UND ZUCKERWAREN |
| [18](https://zollhub.de/code/18/) | KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO |
| [19](https://zollhub.de/code/19/) | ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN |
| [20](https://zollhub.de/code/20/) | ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN |
| [21](https://zollhub.de/code/21/) | VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN |
| [22](https://zollhub.de/code/22/) | GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG |
| [23](https://zollhub.de/code/23/) | RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
