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title: ""homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak – Unterposition 240391"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 24](https://zollhub.de/code/24/) > [2403](https://zollhub.de/code/2403/) > 240391

# Unterposition 240391 – "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 240391 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2403 („Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 16,6%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 24** – Tabak und Verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, Auch Nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung Bestimmt Sind; Andere Nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den Menschlichen Körper Bestimmt Sind
  - **Position 2403** – Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen
    - **Unterposition 240391** – "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 16,6% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 11,6% | Regulation 0978/12 |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 8,05% | Decision 0138/04 |
| | ↳ Y021 – Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Vietnam | 2% | Decision 0753/20 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 240391

240391 steht in Position 2403 „Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; ‚homogenisierter‘ oder ‚rekonstituierter‘ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [240311](https://zollhub.de/code/240311/) | Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel | 74,9% |
| [240319](https://zollhub.de/code/240319/) | anderer |  |
| [240399](https://zollhub.de/code/240399/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 240391

### Wofür steht die Zolltarifnummer 240391?

240391 bezeichnet „"homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak“, eine Einreihung innerhalb der Position 2403 („Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 240391 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Singapur und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0978/12, Decision 0138/04 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 240391 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Singapur und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 240391 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 240391 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 240391 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island und Liechtenstein.

### In welcher Maßeinheit wird 240391 angemeldet?

Für 240391 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 240391 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

240391 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2403 („Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 240391 erfasst speziell „"homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 240391?

Die Einreihung 240391 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
