---
title: "roh oder nicht raffiniert – KN-Code 25030010"
url: https://zollhub.de/code/25030010/
type: taric-code
goods_code: "2503001000"
is_leaf: true
valid_from: "1996-01-01"
---

> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 25](https://zollhub.de/code/25/) > [2503](https://zollhub.de/code/2503/) > 25030010

# KN-Code 25030010 – roh oder nicht raffiniert

Gültig seit 01.01.1996

Die Zolltarifnummer 25030010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2503 („Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 25** – Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
  - **Position 2503** – Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel
    - **KN-Code 25030010** – roh oder nicht raffiniert

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche KN-Codes zu 25030010

25030010 steht in Position 2503 „Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [25030090](https://zollhub.de/code/25030090/) | anderer | 1,7% |

## Häufige Fragen zu 25030010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 25030010?

25030010 bezeichnet „roh oder nicht raffiniert“, eine Einreihung innerhalb der Position 2503 („Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 25030010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2448/95 und Regulation 1013/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 25030010?

Für 25030010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 25030010 angemeldet?

Für 25030010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 25030010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

25030010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2503 („Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 25030010 erfasst speziell „roh oder nicht raffiniert“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 25030010?

Die Einreihung 25030010 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
