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title: "andere – Unterposition 250590"
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> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 25](https://zollhub.de/code/25/) > [2505](https://zollhub.de/code/2505/) > 250590

# Unterposition 250590 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 250590 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2505 („Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 25** – Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
  - **Position 2505** – Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26
    - **Unterposition 250590** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control - Waste | OECD | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 250590

250590 steht in Position 2505 „Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [250510](https://zollhub.de/code/250510/) | kieselsaure Sande und Quarzsande | 0% |

## Häufige Fragen zu 250590

### Wofür steht die Zolltarifnummer 250590?

250590 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2505 („Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 250590 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 1013/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 250590?

Für 250590 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 250590 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Australien, Chile, Island, Israel u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 250590 angemeldet?

Für 250590 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 250590 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

250590 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2505 („Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 250590 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 250590?

Die Einreihung 250590 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
