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title: "nicht gemahlen – Unterposition 251010"
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> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 25](https://zollhub.de/code/25/) > [2510](https://zollhub.de/code/2510/) > 251010

# Unterposition 251010 – nicht gemahlen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 251010 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2510 („Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 25** – Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
  - **Position 2510** – Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden
    - **Unterposition 251010** – nicht gemahlen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 251010

251010 steht in Position 2510 „Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [251020](https://zollhub.de/code/251020/) | gemahlen | – |

## Häufige Fragen zu 251010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 251010?

251010 bezeichnet „nicht gemahlen“, eine Einreihung innerhalb der Position 2510 („Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 251010?

Für 251010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 251010 angemeldet?

Für 251010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 251010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

251010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2510 („Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 251010 erfasst speziell „nicht gemahlen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 251010?

Die Einreihung 251010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
