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title: "andere – KN-Code 25199090"
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> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 25](https://zollhub.de/code/25/) > [2519](https://zollhub.de/code/2519/) > [251990](https://zollhub.de/code/251990/) > 25199090

# KN-Code 25199090 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 25199090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2519 („Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 25** – Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
  - **Position 2519** – Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein
    - **Unterposition 251990** – andere
      - **KN-Code 25199090** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 25199090

25199090 steht in Unterposition 251990 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [25199010](https://zollhub.de/code/25199010/) | Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat |  |
| [25199030](https://zollhub.de/code/25199030/) | totgebrannte (gesinterte) Magnesia | 0% |

## Häufige Fragen zu 25199090

### Wofür steht die Zolltarifnummer 25199090?

25199090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2519 („Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 25199090 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 1013/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 25199090?

Für 25199090 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 25199090 angemeldet?

Für 25199090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 25199090 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

25199090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 251990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 25199090 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 25199090?

Die Einreihung 25199090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
