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title: "Gipsstein; Anhydrit – Unterposition 252010"
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> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 25](https://zollhub.de/code/25/) > [2520](https://zollhub.de/code/2520/) > 252010

# Unterposition 252010 – Gipsstein; Anhydrit

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 252010 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2520 („Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 25** – Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
  - **Position 2520** – Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern
    - **Unterposition 252010** – Gipsstein; Anhydrit

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 252010

252010 steht in Position 2520 „Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [252020](https://zollhub.de/code/252020/) | Gips | – |

## Häufige Fragen zu 252010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 252010?

252010 bezeichnet „Gipsstein; Anhydrit“, eine Einreihung innerhalb der Position 2520 („Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 252010?

Für 252010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 252010 angemeldet?

Für 252010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 252010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

252010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2520 („Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 252010 erfasst speziell „Gipsstein; Anhydrit“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 252010?

Die Einreihung 252010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
