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title: "Gips – Unterposition 252020"
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> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 25](https://zollhub.de/code/25/) > [2520](https://zollhub.de/code/2520/) > 252020

# Unterposition 252020 – Gips

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 252020 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2520 („Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 25** – Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
  - **Position 2520** – Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern
    - **Unterposition 252020** – Gips

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 252020

252020 steht in Position 2520 „Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [252010](https://zollhub.de/code/252010/) | Gipsstein; Anhydrit | – |

## Häufige Fragen zu 252020

### Wofür steht die Zolltarifnummer 252020?

252020 bezeichnet „Gips“, eine Einreihung innerhalb der Position 2520 („Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### In welcher Maßeinheit wird 252020 angemeldet?

Für 252020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 252020 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

252020 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2520 („Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 252020 erfasst speziell „Gips“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 252020?

Die Einreihung 252020 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
