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title: "Feldspat – Unterposition 252910"
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> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 25](https://zollhub.de/code/25/) > [2529](https://zollhub.de/code/2529/) > 252910

# Unterposition 252910 – Feldspat

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 252910 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2529 („Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 25** – Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
  - **Position 2529** – Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat
    - **Unterposition 252910** – Feldspat

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 252910

252910 steht in Position 2529 „Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [252921](https://zollhub.de/code/252921/) | mit einem Gehalt an Calciumfluorid von 97 GHT oder weniger | – |
| [252922](https://zollhub.de/code/252922/) | mit einem Gehalt an Calciumfluorid von mehr als 97 GHT | – |
| [252930](https://zollhub.de/code/252930/) | Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit | – |

## Häufige Fragen zu 252910

### Wofür steht die Zolltarifnummer 252910?

252910 bezeichnet „Feldspat“, eine Einreihung innerhalb der Position 2529 („Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 252910?

Für 252910 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 252910 angemeldet?

Für 252910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 252910 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

252910 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2529 („Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 252910 erfasst speziell „Feldspat“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 252910?

Die Einreihung 252910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
