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title: "Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate) – Unterposition 253020"
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> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 25](https://zollhub.de/code/25/) > [2530](https://zollhub.de/code/2530/) > 253020

# Unterposition 253020 – Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 253020 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2530 („Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 25** – Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
  - **Position 2530** – Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - **Unterposition 253020** – Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 253020

253020 steht in Position 2530 „Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [253010](https://zollhub.de/code/253010/) | Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht | – |
| [253090](https://zollhub.de/code/253090/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 253020

### Wofür steht die Zolltarifnummer 253020?

253020 bezeichnet „Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2530 („Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 253020?

Für 253020 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 253020 angemeldet?

Für 253020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 253020 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

253020 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2530 („Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 253020 erfasst speziell „Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 253020?

Die Einreihung 253020 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
