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title: "nicht agglomeriert – Unterposition 260111"
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> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 26](https://zollhub.de/code/26/) > [2601](https://zollhub.de/code/2601/) > 260111

# Unterposition 260111 – nicht agglomeriert

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 260111 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2601 („Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 26** – Erze sowie Schlacken und Aschen
  - **Position 2601** – Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände
    - **Unterposition 260111** – nicht agglomeriert

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

## Ähnliche Unterpositionen zu 260111

260111 steht in Position 2601 „Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [260112](https://zollhub.de/code/260112/) | agglomeriert | 0% |
| [260120](https://zollhub.de/code/260120/) | Schwefelkiesabbrände | 0% |

## Häufige Fragen zu 260111

### Wofür steht die Zolltarifnummer 260111?

260111 bezeichnet „nicht agglomeriert“, eine Einreihung innerhalb der Position 2601 („Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 260111 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.

### In welcher Maßeinheit wird 260111 angemeldet?

Für 260111 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 260111 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

260111 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2601 („Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 260111 erfasst speziell „nicht agglomeriert“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 260111?

Die Einreihung 260111 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
