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title: "andere – Unterposition 261790"
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> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 26](https://zollhub.de/code/26/) > [2617](https://zollhub.de/code/2617/) > 261790

# Unterposition 261790 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 261790 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2617 („Andere Erze und ihre Konzentrate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 26** – Erze sowie Schlacken und Aschen
  - **Position 2617** – Andere Erze und ihre Konzentrate
    - **Unterposition 261790** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control of mercury | ERGA OMNES | Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 20178/852 ist die Einfuhr von Quecksilber und den in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/852 aufgeführten Quecksilbergemischen verboten. Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Quecksilber und den in Anhang I aufgeführten Quecksilbergemischen für eine in einem Mitgliedstaat zulässige Verwendung gestattet, wenn der Einfuhrmitgliedstaat schriftliche Zustimmung zu dieser Einfuhr unter einer der folgenden Bedingungen erteilt hat:  a) Das Ausfuhrland ist Vertragspartei des Übereinkommens von Minamata, und das ausgeführte Quecksilber stammt nicht aus gemäß Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Übereinkommens von Minamata verbotenem primärem Quecksilberbergbau, oder b) das Ausfuhrland, das nicht Vertragspartei des Übereinkommens von Minamata ist, hat bescheinigt, dass das Quecksilber nicht aus primärem Quecksilberbergbau stammt, oder c) das Quecksilber oder die Quecksilbergemische werden zur Beseitigung als Abfall eingeführt, wenn das Ausfuhrland keinen Zugang zu verfügbarer Kapazität für die Umwandlung hat. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control of mercury | Alle Drittländer | Regulation 0852/17 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 261790

261790 steht in Position 2617 „Andere Erze und ihre Konzentrate“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [261710](https://zollhub.de/code/261710/) | Antimonerze und ihre Konzentrate | 0% |

## Häufige Fragen zu 261790

### Wofür steht die Zolltarifnummer 261790?

261790 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2617 („Andere Erze und ihre Konzentrate“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 261790 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 0852/17.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 261790?

Für 261790 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 261790 angemeldet?

Für 261790 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 261790 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

261790 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2617 („Andere Erze und ihre Konzentrate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 261790 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 261790?

Die Einreihung 261790 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
