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title: "Pechkoks – Unterposition 270820"
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> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 27](https://zollhub.de/code/27/) > [2708](https://zollhub.de/code/2708/) > 270820

# Unterposition 270820 – Pechkoks

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 270820 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2708 („Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 27** – Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse Ihrer Destillation; Bituminöse Stoffe; Mineralwachse
  - **Position 2708** – Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren
    - **Unterposition 270820** – Pechkoks

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on REACH | ERGA OMNES | Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht.  Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt.  Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006); REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 28 |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 270820

270820 steht in Position 2708 „Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [270810](https://zollhub.de/code/270810/) | Pech |

## Häufige Fragen zu 270820

### Wofür steht die Zolltarifnummer 270820?

270820 bezeichnet „Pechkoks“, eine Einreihung innerhalb der Position 2708 („Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 270820 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 1907/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 270820?

Für 270820 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 270820 angemeldet?

Für 270820 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 270820?

Die Einreihung 270820 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
