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title: "andere – Unterposition 271119"
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> [Abschnitt V](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 27](https://zollhub.de/code/27/) > [2711](https://zollhub.de/code/2711/) > 271119

# Unterposition 271119 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 271119 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2711 („Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 27** – Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse Ihrer Destillation; Bituminöse Stoffe; Mineralwachse
  - **Position 2711** – Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
    - **Unterposition 271119** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Schiffe und Bohrplattformen

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 0% | Regulation 2658/87 |
| | ↳ C990 – Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Iran (Islamische Republik) | In Anhang III (MG-Fußnoten) sind die in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes erfassten Artikel, einschließlich Gütern und Technologien, aufgeführt (VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012); Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind (Artikel 4a, Artikel 4c VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012): Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union oder jeden sonstigen Artikel mit oder ohne Ursprung in der Union, bei dem ein Mitgliedstaat festgestellt hat, dass er zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen dienen könnte, unmittelbar oder mittelbar an iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen. Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in Iran unmittelbar oder mittelbar aus Iran zu erwerben, einzuführen oder zu befördern.; M4C2c, M4C2d, M4C2e, M4C4a, M4C4b, M4C2b, M4C2f, M4C2g, M4C5, M4C6c1, M4C6d1, M4C6e1, M4C6d2, M4C6d4, M4C6c2, M4C6d5 |
| Einfuhrkontrolle | Russische Föderation | Es ist verboten, die in Anhang XXI aufgeführten Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und  dadurch die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ermöglichen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.  Abweichend von den Absätz 1 können die zuständigen Behörden den Kauf, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XXI aufgeführten Güter oder die Bereitstellung damit verbundener technischer und finanzieller Hilfe unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für Folgendes erforderlich ist: die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.  VERORDNUNG (EU) 833/2014  - Artikel 3i (VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES) |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Restriction on export | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer | Regulation 2003/25 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 271119

271119 steht in Position 2711 „Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [271111](https://zollhub.de/code/271111/) | Erdgas | 0% |
| [271112](https://zollhub.de/code/271112/) | Propan |  |
| [271113](https://zollhub.de/code/271113/) | Butane |  |
| [271114](https://zollhub.de/code/271114/) | Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien | 0% |
| [271121](https://zollhub.de/code/271121/) | Erdgas | 0% |
| [271129](https://zollhub.de/code/271129/) | andere | 0% |

## Häufige Fragen zu 271119

### Wofür steht die Zolltarifnummer 271119?

271119 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2711 („Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 271119 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Import control“ ist eine Maßnahme für Iran (Islamische Republik) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Regulation 0267/12 und Regulation 0833/14.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 271119?

Für 271119 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 271119 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 271119 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 271119 angemeldet?

Für 271119 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 271119 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

271119 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2711 („Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 271119 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 271119?

Die Einreihung 271119 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
