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title: "Nickeloxide und -hydroxide – Unterposition 282540"
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> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 28](https://zollhub.de/code/28/) > [2825](https://zollhub.de/code/2825/) > 282540

# Unterposition 282540 – Nickeloxide und -hydroxide

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 282540 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2825 („Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 28** – Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen
  - **Position 2825** – Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide
    - **Unterposition 282540** – Nickeloxide und -hydroxide

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |

### Schiffe und Bohrplattformen

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 0% | Regulation 2658/87 |
| | ↳ C990 – Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on REACH | ERGA OMNES | Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht.  Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt.  Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006); REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 28 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 282540

282540 steht in Position 2825 „Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [282510](https://zollhub.de/code/282510/) | Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze |  |
| [282520](https://zollhub.de/code/282520/) | Lithiumoxid und -hydroxid |  |
| [282530](https://zollhub.de/code/282530/) | Vanadiumoxide und -hydroxide | 5,5% |
| [282550](https://zollhub.de/code/282550/) | Kupferoxide und -hydroxide |  |
| [282560](https://zollhub.de/code/282560/) | Germaniumoxide und Zirconiumdioxid |  |
| [282570](https://zollhub.de/code/282570/) | Molybdänoxide und -hydroxide |  |
| [282580](https://zollhub.de/code/282580/) | Antimonoxide | 5,5% |
| [282590](https://zollhub.de/code/282590/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 282540

### Wofür steht die Zolltarifnummer 282540?

282540 bezeichnet „Nickeloxide und -hydroxide“, eine Einreihung innerhalb der Position 2825 („Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 282540 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Decision 0753/20 und Regulation 1907/06.

### Aus welchen Ländern kann 282540 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 282540?

Für 282540 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 282540 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 282540 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 282540 angemeldet?

Für 282540 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 282540 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

282540 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2825 („Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 282540 erfasst speziell „Nickeloxide und -hydroxide“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 282540?

Die Einreihung 282540 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
