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title: "des Cobalts, des Titans – KN-Code 28332930"
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> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 28](https://zollhub.de/code/28/) > [2833](https://zollhub.de/code/2833/) > [283329](https://zollhub.de/code/283329/) > 28332930

# KN-Code 28332930 – des Cobalts, des Titans

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 28332930 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2833 („Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,3%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 28** – Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen
  - **Position 2833** – Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate)
    - **Unterposition 283329** – andere
      - **KN-Code 28332930** – des Cobalts, des Titans

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 5,3% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on REACH | ERGA OMNES | Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht.  Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt.  Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006); REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 28 |

## Ähnliche KN-Codes zu 28332930

28332930 steht in Unterposition 283329 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [28332920](https://zollhub.de/code/28332920/) | des Cadmiums, des Chroms, des Zinks | 5,5% |
| [28332960](https://zollhub.de/code/28332960/) | des Bleis | 4,6% |
| [28332980](https://zollhub.de/code/28332980/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 28332930

### Wofür steht die Zolltarifnummer 28332930?

28332930 bezeichnet „des Cobalts, des Titans“, eine Einreihung innerhalb der Position 2833 („Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate)“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 28332930 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 1907/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 28332930?

Für 28332930 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 28332930 angemeldet?

Für 28332930 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 28332930 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

28332930 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 283329 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 28332930 erfasst speziell „des Cobalts, des Titans“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 28332930?

Die Einreihung 28332930 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
