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title: "Natriumdichromat – Unterposition 284130"
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> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 28](https://zollhub.de/code/28/) > [2841](https://zollhub.de/code/2841/) > 284130

# Unterposition 284130 – Natriumdichromat

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 284130 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2841 („Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 28** – Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen
  - **Position 2841** – Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide
    - **Unterposition 284130** – Natriumdichromat

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 5,5% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | Regulation 0978/12 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on REACH | ERGA OMNES | Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nur zur Verwendung in Verkehr bringen oder selbst verwenden, wenn er zugelassen oder von der Zulassung ausgenommen wurde (Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).; Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das angemeldete Erzeugnis mit den in Anhang XIV der Verordnung Nr. 1907/2006 aufgeführten ausgenommenen Verwendungen oder Verwendungskategorien übereinstimmt.; Die Bestimmungen des Titels VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Zulassungspflicht) finden keine Anwendung, wenn ein Stoff wie folgt verwendet wird: a) in Human- oder Tierarzneimitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel und der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel; b) in Lebensmitteln oder Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Von den Bestimmungen des Titels VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Zulassungspflicht) ausgenommen sind standortinterne isolierte Zwischenprodukte und transportierte isolierte Zwischenprodukte. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 284130

284130 steht in Position 2841 „Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [284150](https://zollhub.de/code/284150/) | andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate |  |
| [284161](https://zollhub.de/code/284161/) | Kaliumpermanganat | 5,5% |
| [284169](https://zollhub.de/code/284169/) | andere | 5,5% |
| [284170](https://zollhub.de/code/284170/) | Molybdate |  |
| [284180](https://zollhub.de/code/284180/) | Wolframate |  |
| [284190](https://zollhub.de/code/284190/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 284130

### Wofür steht die Zolltarifnummer 284130?

284130 bezeichnet „Natriumdichromat“, eine Einreihung innerhalb der Position 2841 („Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 284130 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Neuseeland und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03, Regulation 0978/12, Decision 0244/24 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 284130 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Neuseeland und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 284130?

Für 284130 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 284130 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 284130 angemeldet?

Für 284130 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 284130 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

284130 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2841 („Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 284130 erfasst speziell „Natriumdichromat“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 284130?

Die Einreihung 284130 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
