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title: "Didecyldimethylammoniumperfluoroctansulfonat – Unterposition 292340"
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> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 29](https://zollhub.de/code/29/) > [2923](https://zollhub.de/code/2923/) > 292340

# Unterposition 292340 – Didecyldimethylammoniumperfluoroctansulfonat

Gültig seit 01.01.2017

Die Zolltarifnummer 292340 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2923 („Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 29** – Organische Chemische Erzeugnisse
  - **Position 2923** – Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich
    - **Unterposition 292340** – Didecyldimethylammoniumperfluoroctansulfonat

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 6,5% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on REACH | ERGA OMNES | Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht.  Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt.  Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006); REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 82 |
| Import control on persistent organic pollutants (POP) | ERGA OMNES | Ausnahmen von Verboten gelten für die Einfuhr eines Stoffes, der für die Forschung im Labormaßstab oder als Referenzstandard verwendet wird, und eines Stoffes, der als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung gemäß den einschlägigen Einträgen in Anhang I in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen vorkommt. (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1021) |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 292340

292340 steht in Position 2923 „Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [292310](https://zollhub.de/code/292310/) | Cholin und seine Salze | 0% |
| [292320](https://zollhub.de/code/292320/) | Lecithine und andere Phosphoaminolipoide | 0% |
| [292330](https://zollhub.de/code/292330/) | Tetraethylammoniumperfluoroctansulfonat | 6,5% |
| [292390](https://zollhub.de/code/292390/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 292340

### Wofür steht die Zolltarifnummer 292340?

292340 bezeichnet „Didecyldimethylammoniumperfluoroctansulfonat“, eine Einreihung innerhalb der Position 2923 („Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 292340 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Regulation 1907/06 und Regulation 1021/19.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 292340?

Für 292340 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 292340 angemeldet?

Für 292340 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 292340 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

292340 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2923 („Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 292340 erfasst speziell „Didecyldimethylammoniumperfluoroctansulfonat“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 292340?

Die Einreihung 292340 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
