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title: "N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid – Unterposition 293530"
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> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 29](https://zollhub.de/code/29/) > [2935](https://zollhub.de/code/2935/) > 293530

# Unterposition 293530 – N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid

Gültig seit 01.01.2017

Die Zolltarifnummer 293530 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2935 („Sulfonamide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 29** – Organische Chemische Erzeugnisse
  - **Position 2935** – Sulfonamide
    - **Unterposition 293530** – N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 6,5% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| APS - Allgemeine Regelung | 3% | Regulation 0978/12 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kolumbien | 0% | Decision 0735/12 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |
| Zentralamerika | 0% | Decision 0734/12 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on REACH | ERGA OMNES | Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht.  Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt.  Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006); REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 82 |
| Import control on persistent organic pollutants (POP) | ERGA OMNES | Ausnahmen von Verboten gelten für die Einfuhr eines Stoffes, der für die Forschung im Labormaßstab oder als Referenzstandard verwendet wird, und eines Stoffes, der als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung gemäß den einschlägigen Einträgen in Anhang I in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen vorkommt. (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1021) |

## Ähnliche Unterpositionen zu 293530

293530 steht in Position 2935 „Sulfonamide“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [293510](https://zollhub.de/code/293510/) | N-Methylperfluoroctansulfonamid | 6,5% |
| [293520](https://zollhub.de/code/293520/) | N-Ethylperfluoroctansulfonamid | 6,5% |
| [293540](https://zollhub.de/code/293540/) | N-(2-Hydroxyethyl)-N-methylperfluoroctansulfonamid | 6,5% |
| [293550](https://zollhub.de/code/293550/) | andere Perfluoroctansulfonamide | 6,5% |
| [293590](https://zollhub.de/code/293590/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 293530

### Wofür steht die Zolltarifnummer 293530?

293530 bezeichnet „N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid“, eine Einreihung innerhalb der Position 2935 („Sulfonamide“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 293530 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 17 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 293530 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 293530?

Für 293530 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 293530 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 293530 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 293530 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 293530 angemeldet?

Für 293530 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 293530 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

293530 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2935 („Sulfonamide“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 293530 erfasst speziell „N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 293530?

Die Einreihung 293530 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
