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title: "mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K@2O, von mehr als 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff – KN-Code 31042050"
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> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 31](https://zollhub.de/code/31/) > [3104](https://zollhub.de/code/3104/) > [310420](https://zollhub.de/code/310420/) > 31042050

# KN-Code 31042050 – mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K@2O, von mehr als 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 31042050 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3104 („Mineralische oder chemische Kalidüngemittel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 31** – Düngemittel
  - **Position 3104** – Mineralische oder chemische Kalidüngemittel
    - **Unterposition 310420** – Kaliumchlorid
      - **KN-Code 31042050** – mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K@2O, von mehr als 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Weißrußland | (1)Es ist verboten, Kaliumchloridprodukte gemäß Anhang VIII unmittelbar oder mittelbar aus Belarus einzuführen, zu erwerben oder zu verbringen, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in Belarus haben oder nicht.  ( Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1i ); Waren aus dem Anhang VIII ( LISTE DER KALIUMCHLORIDPRODUKTE GEMÄSS ARTIKEL 1i ) der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (VERORDNUNG (EU) 2021/1030 DES RATES) |
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |

## Ähnliche KN-Codes zu 31042050

31042050 steht in Unterposition 310420 „Kaliumchlorid“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [31042010](https://zollhub.de/code/31042010/) | mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K@2O, von 40 GHT oder weniger, bezogen auf den wasserfreien Stoff | – |
| [31042090](https://zollhub.de/code/31042090/) | mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K@2O, von mehr als 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff | – |

## Häufige Fragen zu 31042050

### Wofür steht die Zolltarifnummer 31042050?

31042050 bezeichnet „mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K@2O, von mehr als 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff“, eine Einreihung innerhalb der Position 3104 („Mineralische oder chemische Kalidüngemittel“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 31042050?

Für 31042050 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 31042050 angemeldet?

Für 31042050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 31042050 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

31042050 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 310420 („Kaliumchlorid“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 31042050 erfasst speziell „mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K@2O, von mehr als 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 31042050?

Die Einreihung 31042050 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
