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title: "Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr – KN-Code 32074040"
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> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 32](https://zollhub.de/code/32/) > [3207](https://zollhub.de/code/3207/) > [320740](https://zollhub.de/code/320740/) > 32074040

# KN-Code 32074040 – Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr

Gültig seit 01.01.2010

Die Zolltarifnummer 32074040 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3207 („Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 32** – Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und Ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und Andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
  - **Position 3207** – Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
    - **Unterposition 320740** – Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
      - **KN-Code 32074040** – Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control - Waste | OECD | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 32074040

32074040 steht in Unterposition 320740 „Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [32074085](https://zollhub.de/code/32074085/) | anderes | 3,7% |

## Häufige Fragen zu 32074040

### Wofür steht die Zolltarifnummer 32074040?

32074040 bezeichnet „Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 3207 („Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 32074040 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0948/09 und Regulation 1013/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 32074040?

Für 32074040 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 32074040 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Australien, Chile, Island, Israel u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 32074040 angemeldet?

Für 32074040 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 32074040 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

32074040 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 320740 („Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 32074040 erfasst speziell „Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 32074040?

Die Einreihung 32074040 ist im TARIC seit dem 01.01.2010 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
