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title: "auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren – Unterposition 320910"
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> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 32](https://zollhub.de/code/32/) > [3209](https://zollhub.de/code/3209/) > 320910

# Unterposition 320910 – auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 320910 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3209 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 32** – Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und Ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und Andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
  - **Position 3209** – Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst
    - **Unterposition 320910** – auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 320910

320910 steht in Position 3209 „Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [320990](https://zollhub.de/code/320990/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 320910

### Wofür steht die Zolltarifnummer 320910?

320910 bezeichnet „auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren“, eine Einreihung innerhalb der Position 3209 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 320910?

Für 320910 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 320910 angemeldet?

Für 320910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 320910 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

320910 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3209 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 320910 erfasst speziell „auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 320910?

Die Einreihung 320910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
