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title: "Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger – Position 3506"
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> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 35](https://zollhub.de/code/35/) > 3506

# Position 3506 – Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 3506 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 35 („Eiweissstoffe; Modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3506 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 35** – Eiweissstoffe; Modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme
  - **Position 3506** – Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

## Unterpositionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [350610](https://zollhub.de/code/350610/) | zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger |
| [350691](https://zollhub.de/code/350691/) | Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk |
| [350699](https://zollhub.de/code/350699/) | andere |

## Ähnliche Positionen zu 3506

3506 steht in Kapitel 35 „Eiweissstoffe; Modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [3501](https://zollhub.de/code/3501/) | Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime |
| [3502](https://zollhub.de/code/3502/) | Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate |
| [3503](https://zollhub.de/code/3503/) | Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501 |
| [3504](https://zollhub.de/code/3504/) | Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert |
| [3505](https://zollhub.de/code/3505/) | Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken |
| [3507](https://zollhub.de/code/3507/) | Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
