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title: "andere – Unterposition 360490"
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> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 36](https://zollhub.de/code/36/) > [3604](https://zollhub.de/code/3604/) > 360490

# Unterposition 360490 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 360490 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3604 („Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 36** – Pulver und Sprengstoffe; Pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-legierungen; Leicht Entzündliche Stoffe
  - **Position 3604** – Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel
    - **Unterposition 360490** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 6,5% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Libyen | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.; Geräte und Ausrüstung, besonders konstruiert zum Auslösen von Explosionen durch elektrische oder nichtelektrische Mittel, einschließlich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zünder, Zündverstärker, Sprengschnüre, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, ausgenommen Geräte und Ausrüstung, besonders konstruiert für eine bestimmte gewerbliche Verwendung, wobei durch explosive Gegenstände andere Geräte oder Ausrüstungen ausgelöst oder betätigt werden, die nicht für die Herbeiführung von Explosionen bestimmt sind (z.B. Airbag-Gasgeneratoren, Überspannungsableiter an Auslösern von Sprinkleranlagen).; Schneidladungen, die nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden. (Siehe TM 637); Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (vom Rat am 9. Februar 2015 angenommen) (vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung) (2015/C 129/01). |
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Russische Föderation | Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeuge und -ausrüstung, paramilitärische Ausrüstung und entsprechende Ersatzteile; Die Einfuhr, der Kauf oder die Beförderung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechenden Ersatzteilen aus Russland durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder durch Schiffe oder Flugzeuge unter ihrer Flagge werden untersagt (BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014). Die Verbote gemäß  gelten unbeschadet der Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurden, und der Bereitstellung von Ersatzteilen und der Erbringung von Diensten, die für die Wahrung und Sicherung vorhandener Kapazitäten innerhalb der Union erforderlich sind. |
| Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit | Weißrußland | Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden.  (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1) |
| Einfuhrkontrolle | Libyen | Artikel 3a  Es ist untersagt, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführten Güter und Technologien sowie Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates unmittelbar oder mittelbar aus Libyen einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Libyens haben. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export authorization | Russische Föderation | Regulation 1485/24 |
| Export control on restricted goods and technologies | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0264/12 |
| Export control on restricted goods and technologies | Libyen | Regulation 0044/16 |
| Export control on restricted goods and technologies | Myanmar | Regulation 0401/13 |
| Export control on restricted goods and technologies | Simbabwe | Regulation 0284/17 |
| Export control on restricted goods and technologies | Syrien | Regulation 0036/12 |
| Export control on restricted goods and technologies | Venezuela | Regulation 2063/17 |
| Export control on restricted goods and technologies | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Export control | Simbabwe | Regulation 0384/26 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Import/export restriction - Common Military List (CML) goods | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Haiti | Regulation 2309/22 |
| Export control | Libyen | Regulation 0813/25 |
| Export control | Zentralafrikanische Republik | Decision 0798/13 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 360490

360490 steht in Position 3604 „Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [360410](https://zollhub.de/code/360410/) | Feuerwerkskörper | 6,5% |

## Häufige Fragen zu 360490

### Wofür steht die Zolltarifnummer 360490?

360490 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3604 („Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 360490 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Import/export restriction - Common Military List (CML) goods“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3115/94, Regulation 0044/16, Decision 0512/14 u. a.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 360490?

Für 360490 sind 4 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 360490 angemeldet?

Für 360490 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 360490 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

360490 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3604 („Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 360490 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 360490?

Die Einreihung 360490 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
