---
title: "für Offsetreproduktionen – KN-Code 37050010"
url: https://zollhub.de/code/37050010/
type: taric-code
goods_code: "3705001000"
is_leaf: true
valid_from: "2017-01-01"
---

> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 37](https://zollhub.de/code/37/) > [3705](https://zollhub.de/code/3705/) > 37050010

# KN-Code 37050010 – für Offsetreproduktionen

Gültig seit 01.01.2017

Die Zolltarifnummer 37050010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3705 („Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,3%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 37** – Erzeugnisse zu Fotografischen oder Kinematografischen Zwecken
  - **Position 3705** – Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme
    - **KN-Code 37050010** – für Offsetreproduktionen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 5,3% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |

## Ähnliche KN-Codes zu 37050010

37050010 steht in Position 3705 „Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [37050090](https://zollhub.de/code/37050090/) | andere | 0% |

## Häufige Fragen zu 37050010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 37050010?

37050010 bezeichnet „für Offsetreproduktionen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3705 („Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 37050010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada und Neuseeland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Decision 0037/17 und Decision 0244/24.

### Aus welchen Ländern kann 37050010 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada und Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 37050010 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 37050010 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 37050010 angemeldet?

Für 37050010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 37050010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

37050010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3705 („Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 37050010 erfasst speziell „für Offsetreproduktionen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 37050010?

Die Einreihung 37050010 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
