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title: "von der in der Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art – Unterposition 380993"
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> [Abschnitt VI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 38](https://zollhub.de/code/38/) > [3809](https://zollhub.de/code/3809/) > 380993

# Unterposition 380993 – von der in der Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art

Gültig seit 01.01.1992

Die Zolltarifnummer 380993 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3809 („Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,3%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 38** – Verschiedene Erzeugnisse der Chemischen Industrie
  - **Position 3809** – Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - **Unterposition 380993** – von der in der Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 6,3% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0045/05 |
| | ↳ U090 – Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | |
| | ↳ U091 – Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | |
| Algerien | 0% | Decision 0690/05 |
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | Regulation 0978/12 |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | Decision 0430/97 |
| Chile | 0% | Decision 3016/24 |
| Ecuador | 0% | Decision 2369/16 |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | Decision 0001/94 |
| | ↳ Y021 – Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | |
| Färöer | 0% | Decision 0126/97 |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Israel | 0% | Decision 0855/09 |
| | ↳ Y864 – Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | |
| Kolumbien | 0% | Decision 0735/12 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Libanon | 0% | Decision 0356/06 |
| Mexiko | 0% | Decision 0415/00 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Schweiz | 0% | Decision 0045/05 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Südafrika | 0% | Decision 1623/16 |
| Syrien | 0% | Regulation 2216/78 |
| Tunesien | 0% | Decision 0238/98 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |
| Zentralamerika | 0% | Decision 0734/12 |

### Zollunion

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Andorra | 0% | Decision 0680/90 |
| Türkei | 0% | Decision 0142/96 |

### Schiffe und Bohrplattformen

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 0% | Regulation 2658/87 |
| | ↳ C990 – Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

## Ähnliche Unterpositionen zu 380993

380993 steht in Position 3809 „Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [380910](https://zollhub.de/code/380910/) | auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten |  |
| [380991](https://zollhub.de/code/380991/) | von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art |  |
| [380992](https://zollhub.de/code/380992/) | von der in der Papierindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art | 6,3% |

## Häufige Fragen zu 380993

### Wofür steht die Zolltarifnummer 380993?

380993 bezeichnet „von der in der Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 3809 („Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 380993 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ sind 2 Maßnahmen für Andorra und Türkei hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 24 Maßnahmen für Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2587/91, Decision 0680/90, Decision 0142/96 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 380993 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 380993 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 380993 Nachweise wie Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446), Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung u. a. erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 380993 angemeldet?

Für 380993 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 380993 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

380993 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3809 („Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 380993 erfasst speziell „von der in der Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 380993?

Die Einreihung 380993 ist im TARIC seit dem 01.01.1992 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
