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title: "Poly(vinylfluorid) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel – KN-Code 39046910"
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> [Abschnitt VII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 39](https://zollhub.de/code/39/) > [3904](https://zollhub.de/code/3904/) > [390469](https://zollhub.de/code/390469/) > 39046910

# KN-Code 39046910 – Poly(vinylfluorid) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel

Gültig seit 01.01.1997

Die Zolltarifnummer 39046910 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3904 („Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 39** – Kunststoffe und Waren Daraus
  - **Position 3904** – Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
    - **Unterposition 390469** – andere
      - **KN-Code 39046910** – Poly(vinylfluorid) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet. |
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer | Regulation 2003/25 |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 39046910

39046910 steht in Unterposition 390469 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [39046920](https://zollhub.de/code/39046920/) | Fluorelastomere FKM | 6,5% |
| [39046980](https://zollhub.de/code/39046980/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 39046910

### Wofür steht die Zolltarifnummer 39046910?

39046910 bezeichnet „Poly(vinylfluorid) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel“, eine Einreihung innerhalb der Position 3904 („Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 39046910 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1734/96, Regulation 1509/17 und Regulation 1013/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 39046910?

Für 39046910 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 39046910 angemeldet?

Für 39046910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 39046910 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

39046910 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 390469 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 39046910 erfasst speziell „Poly(vinylfluorid) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 39046910?

Die Einreihung 39046910 ist im TARIC seit dem 01.01.1997 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
