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title: "von Polymeren des Vinylchlorids – Unterposition 391530"
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> [Abschnitt VII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 39](https://zollhub.de/code/39/) > [3915](https://zollhub.de/code/3915/) > 391530

# Unterposition 391530 – von Polymeren des Vinylchlorids

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 391530 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3915 („Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 39** – Kunststoffe und Waren Daraus
  - **Position 3915** – Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen
    - **Unterposition 391530** – von Polymeren des Vinylchlorids

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 391530

391530 steht in Position 3915 „Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [391510](https://zollhub.de/code/391510/) | von Polymeren des Ethylens |  |
| [391520](https://zollhub.de/code/391520/) | von Polymeren des Styrols | – |
| [391590](https://zollhub.de/code/391590/) | von anderen Kunststoffen |  |

## Häufige Fragen zu 391530

### Wofür steht die Zolltarifnummer 391530?

391530 bezeichnet „von Polymeren des Vinylchlorids“, eine Einreihung innerhalb der Position 3915 („Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 391530?

Für 391530 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 391530 angemeldet?

Für 391530 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 391530 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

391530 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3915 („Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 391530 erfasst speziell „von Polymeren des Vinylchlorids“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 391530?

Die Einreihung 391530 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
