---
title: "aus Vulkanfiber – KN-Code 39207910"
url: https://zollhub.de/code/39207910/
type: taric-code
goods_code: "3920791000"
is_leaf: true
valid_from: "2007-01-01"
---

> [Abschnitt VII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 39](https://zollhub.de/code/39/) > [3920](https://zollhub.de/code/3920/) > [392079](https://zollhub.de/code/392079/) > 39207910

# KN-Code 39207910 – aus Vulkanfiber

Gültig seit 01.01.2007

Die Zolltarifnummer 39207910 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 39** – Kunststoffe und Waren Daraus
  - **Position 3920** – Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
    - **Unterposition 392079** – aus anderen Cellulosederivaten
      - **KN-Code 39207910** – aus Vulkanfiber

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 5,7% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 2,2% | Regulation 0978/12 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

## Ähnliche KN-Codes zu 39207910

39207910 steht in Unterposition 392079 „aus anderen Cellulosederivaten“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [39207990](https://zollhub.de/code/39207990/) | andere | 6,5% |

## Häufige Fragen zu 39207910

### Wofür steht die Zolltarifnummer 39207910?

39207910 bezeichnet „aus Vulkanfiber“, eine Einreihung innerhalb der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 39207910 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Ukraine hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06, Regulation 0978/12 und Decision 0295/14.

### Aus welchen Ländern kann 39207910 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 39207910 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 39207910 angemeldet?

Für 39207910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 39207910 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

39207910 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 392079 („aus anderen Cellulosederivaten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 39207910 erfasst speziell „aus Vulkanfiber“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 39207910?

Die Einreihung 39207910 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
