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title: "Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523 – KN-Code 39234010"
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> [Abschnitt VII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 39](https://zollhub.de/code/39/) > [3923](https://zollhub.de/code/3923/) > [392340](https://zollhub.de/code/392340/) > 39234010

# KN-Code 39234010 – Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 39234010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3923 („Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,3%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 39** – Kunststoffe und Waren Daraus
  - **Position 3923** – Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
    - **Unterposition 392340** – Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger
      - **KN-Code 39234010** – Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 5,3% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control - Waste | OECD | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 39234010

39234010 steht in Unterposition 392340 „Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [39234090](https://zollhub.de/code/39234090/) | andere | 6,5% |

## Häufige Fragen zu 39234010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 39234010?

39234010 bezeichnet „Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523“, eine Einreihung innerhalb der Position 3923 („Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 39234010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 1013/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 39234010?

Für 39234010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 39234010 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Australien, Chile, Island, Israel u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 39234010 angemeldet?

Für 39234010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 39234010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

39234010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 392340 („Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 39234010 erfasst speziell „Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 39234010?

Die Einreihung 39234010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
