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title: "Platten, Blätter und Streifen – Unterposition 400591"
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> [Abschnitt VII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 40](https://zollhub.de/code/40/) > [4005](https://zollhub.de/code/4005/) > 400591

# Unterposition 400591 – Platten, Blätter und Streifen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 400591 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4005 („Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 40** – Kautschuk und Waren Daraus
  - **Position 4005** – Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
    - **Unterposition 400591** – Platten, Blätter und Streifen

## Ähnliche Unterpositionen zu 400591

400591 steht in Position 4005 „Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [400510](https://zollhub.de/code/400510/) | Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid | – |
| [400520](https://zollhub.de/code/400520/) | Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 4005 10 | – |
| [400599](https://zollhub.de/code/400599/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 400591

### Wofür steht die Zolltarifnummer 400591?

400591 bezeichnet „Platten, Blätter und Streifen“, eine Einreihung innerhalb der Position 4005 („Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).

### In welcher Maßeinheit wird 400591 angemeldet?

Für 400591 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 400591 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

400591 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4005 („Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 400591 erfasst speziell „Platten, Blätter und Streifen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 400591?

Die Einreihung 400591 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
