---
title: "von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art – Unterposition 401211"
url: https://zollhub.de/code/401211/
type: taric-code
goods_code: "4012110000"
is_leaf: true
valid_from: "2002-01-01"
---

> [Abschnitt VII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 40](https://zollhub.de/code/40/) > [4012](https://zollhub.de/code/4012/) > 401211

# Unterposition 401211 – von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 401211 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4012 („Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 40** – Kautschuk und Waren Daraus
  - **Position 4012** – Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk
    - **Unterposition 401211** – von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 4,5% | Stück |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Südkorea (Republik Korea) | 0% | Decision 0265/11 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Declaration of subheading submitted to physical restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES | Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden. |
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Declaration of subheading submitted to physical restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES | Regulation 0952/13 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 401211

401211 steht in Position 4012 „Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [401212](https://zollhub.de/code/401212/) | von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art |  |
| [401213](https://zollhub.de/code/401213/) | von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |  |
| [401219](https://zollhub.de/code/401219/) | andere | 4,5% |
| [401220](https://zollhub.de/code/401220/) | Luftreifen, gebraucht |  |
| [401290](https://zollhub.de/code/401290/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 401211

### Wofür steht die Zolltarifnummer 401211?

401211 bezeichnet „von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 4012 („Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 401211 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Südkorea (Republik Korea) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01, Decision 0265/11, Regulation 0952/13 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 401211 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Südkorea (Republik Korea) sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 401211?

Für 401211 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 401211 angemeldet?

Für 401211 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 401211 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

401211 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4012 („Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 401211 erfasst speziell „von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 401211?

Die Einreihung 401211 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
