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title: "indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar – KN-Code 41044911"
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valid_from: "2002-01-01"
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> [Abschnitt VIII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 41](https://zollhub.de/code/41/) > [4104](https://zollhub.de/code/4104/) > [410449](https://zollhub.de/code/410449/) > 41044911

# KN-Code 41044911 – indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 41044911 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4104 („Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 41** – Häute, Felle (Andere als Pelzfelle) und Leder
  - **Position 4104** – Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
    - **Unterposition 410449** – andere
      - **KN-Code 41044911** – indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES | Die Anmeldung dieses Warencodes ist nur möglich, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/besondere Maßeinheit oder Wert/Nettogewicht oder Wert/besondere Maßeinheit) eingehalten werden. Falls nicht, sind die Werte zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen oder ein anderer Warencode ist anzumelden. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES | Regulation 0927/12 |

## Ähnliche KN-Codes zu 41044911

41044911 steht in Unterposition 410449 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [41044919](https://zollhub.de/code/41044919/) | andere | 6,5% |
| [41044951](https://zollhub.de/code/41044951/) | ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m$2 | 6,5% |
| [41044959](https://zollhub.de/code/41044959/) | andere | 6,5% |
| [41044990](https://zollhub.de/code/41044990/) | andere | 5,5% |

## Häufige Fragen zu 41044911

### Wofür steht die Zolltarifnummer 41044911?

41044911 bezeichnet „indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar“, eine Einreihung innerhalb der Position 4104 („Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 41044911 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01 und Regulation 0927/12.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 41044911?

Für 41044911 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 41044911 angemeldet?

Für 41044911 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 41044911 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

41044911 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 410449 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 41044911 erfasst speziell „indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 41044911?

Die Einreihung 41044911 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
