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title: "von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar – KN-Code 41062210"
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> [Abschnitt VIII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 41](https://zollhub.de/code/41/) > [4106](https://zollhub.de/code/4106/) > [410622](https://zollhub.de/code/410622/) > 41062210

# KN-Code 41062210 – von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 41062210 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4106 („Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 41** – Häute, Felle (Andere als Pelzfelle) und Leder
  - **Position 4106** – Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
    - **Unterposition 410622** – in getrocknetem Zustand (crust)
      - **KN-Code 41062210** – von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

## Ähnliche KN-Codes zu 41062210

41062210 steht in Unterposition 410622 „in getrocknetem Zustand (crust)“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [41062290](https://zollhub.de/code/41062290/) | andere | 2% |

## Häufige Fragen zu 41062210

### Wofür steht die Zolltarifnummer 41062210?

41062210 bezeichnet „von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar“, eine Einreihung innerhalb der Position 4106 („Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 41062210 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01.

### In welcher Maßeinheit wird 41062210 angemeldet?

Für 41062210 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 41062210 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

41062210 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 410622 („in getrocknetem Zustand (crust)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 41062210 erfasst speziell „von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 41062210?

Die Einreihung 41062210 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
