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title: "Boxcalf – KN-Code 41071211"
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> [Abschnitt VIII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 41](https://zollhub.de/code/41/) > [4107](https://zollhub.de/code/4107/) > [410712](https://zollhub.de/code/410712/) > 41071211

# KN-Code 41071211 – Boxcalf

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 41071211 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4107 („Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 41** – Häute, Felle (Andere als Pelzfelle) und Leder
  - **Position 4107** – Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
    - **Unterposition 410712** – Narbenspalt
      - **KN-Code 41071211** – Boxcalf

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 6,5% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 3% | Regulation 0978/12 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

## Ähnliche KN-Codes zu 41071211

41071211 steht in Unterposition 410712 „Narbenspalt“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [41071219](https://zollhub.de/code/41071219/) | anderes | 6,5% |
| [41071291](https://zollhub.de/code/41071291/) | Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) | 5,5% |
| [41071299](https://zollhub.de/code/41071299/) | Rossleder und Leder von anderen Einhufern | 6,5% |

## Häufige Fragen zu 41071211

### Wofür steht die Zolltarifnummer 41071211?

41071211 bezeichnet „Boxcalf“, eine Einreihung innerhalb der Position 4107 („Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 41071211 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Singapur und Ukraine hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01, Regulation 0978/12, Decision 1875/19 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 41071211 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Singapur und Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### In welcher Maßeinheit wird 41071211 angemeldet?

Für 41071211 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 41071211 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

41071211 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 410712 („Narbenspalt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 41071211 erfasst speziell „Boxcalf“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 41071211?

Die Einreihung 41071211 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
