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title: "PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS – Kapitel 43"
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> [Abschnitt VIII](https://zollhub.de/code/) > Kapitel 43

# Kapitel 43 – PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS

Gültig seit 31.12.1971

Die Zolltarifnummer 43 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Kapitel bündelt 43 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3,2 %.

PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS

## Positionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [4301](https://zollhub.de/code/4301/) | Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 4103 |
| [4302](https://zollhub.de/code/4302/) | Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303 |
| [4303](https://zollhub.de/code/4303/) | Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen |
| [4304](https://zollhub.de/code/4304/) | Künstliches Pelzwerk und Waren daraus |

## Ähnliche Kapitel zu 43

43 steht in Abschnitt VIII „Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [41](https://zollhub.de/code/41/) | HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER |
| [42](https://zollhub.de/code/42/) | LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
