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title: "von Bibern, Bisamratten oder Füchsen – KN-Code 43021915"
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> [Abschnitt VIII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 43](https://zollhub.de/code/43/) > [4302](https://zollhub.de/code/4302/) > [430219](https://zollhub.de/code/430219/) > 43021915

# KN-Code 43021915 – von Bibern, Bisamratten oder Füchsen

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 43021915 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4302 („Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 43** – Pelzfelle und Künstliches Pelzwerk; Waren Daraus
  - **Position 4302** – Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303
    - **Unterposition 430219** – andere
      - **KN-Code 43021915** – von Bibern, Bisamratten oder Füchsen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | Stück |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Restriction on entry into free circulation | ERGA OMNES | Für die Einfuhr ist der Zollstelle am Ort des Eintritts in die Europäische Union eine Bescheinigung vorzulegen, die von einer zuständigen Behörde des Ausfuhr- oder Wiederausfuhrlandes ausgestellt wurde (Anhang der Verordnung (EG) Nr. 35/97 der Kommission). Die zuständigen Behörden, die von Drittstaaten für die Ausstellung der Bescheinigungen ernannten wurden, sind der Europäischen Kommission mitzuteilen, die diese Angaben an die Mitgliedstaaten und, auf Anfrage, an Dritte weitergibt. |
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |

## Ähnliche KN-Codes zu 43021915

43021915 steht in Unterposition 430219 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [43021935](https://zollhub.de/code/43021935/) | von Kaninchen oder Hasen | 0% |
| [43021941](https://zollhub.de/code/43021941/) | von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) | 2,2% |
| [43021949](https://zollhub.de/code/43021949/) | andere | 2,2% |
| [43021975](https://zollhub.de/code/43021975/) | von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern | 0% |
| [43021980](https://zollhub.de/code/43021980/) | andere | 2,2% |
| [43021999](https://zollhub.de/code/43021999/) | andere | 2,2% |

## Häufige Fragen zu 43021915

### Wofür steht die Zolltarifnummer 43021915?

43021915 bezeichnet „von Bibern, Bisamratten oder Füchsen“, eine Einreihung innerhalb der Position 4302 („Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 43021915 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 3254/91 und Regulation 0966/23.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 43021915?

Für 43021915 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 43021915 angemeldet?

Für 43021915 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 43021915 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

43021915 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 430219 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 43021915 erfasst speziell „von Bibern, Bisamratten oder Füchsen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 43021915?

Die Einreihung 43021915 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
