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title: "KORK UND KORKWAREN – Kapitel 45"
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> [Abschnitt IX](https://zollhub.de/code/) > Kapitel 45

# Kapitel 45 – KORK UND KORKWAREN

Gültig seit 31.12.1971

Die Zolltarifnummer 45 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Kapitel bündelt 45 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,7 %.

KORK UND KORKWAREN

## Positionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [4501](https://zollhub.de/code/4501/) | Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl |
| [4502](https://zollhub.de/code/4502/) | Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form (einschließlich scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen) |
| [4503](https://zollhub.de/code/4503/) | Waren aus Naturkork |
| [4504](https://zollhub.de/code/4504/) | Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork |

## Ähnliche Kapitel zu 45

45 steht in Abschnitt IX „Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [44](https://zollhub.de/code/44/) | HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE |
| [46](https://zollhub.de/code/46/) | FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
