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title: "Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen – Position 4702"
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> [Abschnitt X](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 47](https://zollhub.de/code/47/) > 4702

# Position 4702 – Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 4702 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 47 („Halbstoffe aus Holz oder Anderen Cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 47** – Halbstoffe aus Holz oder Anderen Cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung
  - **Position 4702** – Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control of timber and timber products subject to the FLEGT licensing scheme | Indonesien | Steht das Erzeugnis auf der Liste im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 und nicht auf der Liste im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97, zuletzt geänderte Fassung, muss eine FLEGT-Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden. Holz und Holzprodukte, die aus einem Land, das kein Partner eines freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommens (FPA) ist, in die EU versandt werden, gelten nicht als FLEGT-Waren und sind demzufolge von der Vorlage einer FLEGT-Genehmigung ausgenommen.; Die Bescheinigung Y057 ist in folgenden Fällen für die Einfuhr von Holzprodukten mit Ursprung in Indonesien vorzulegen: • Waren mit ex-Code, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2016/1387 aufgeführt sind • Waren mit Ursprung in Indonesien, die jedoch aus einem anderen Drittland versandt wurden (ausgenommen Waren, die aus Ländern mit einem stabilen FLEGT-Genehmigungssystem versandt werden) • Waren zu nichtkommerziellen Zwecken |

## Ähnliche Positionen zu 4702

4702 steht in Kapitel 47 „Halbstoffe aus Holz oder Anderen Cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [4701](https://zollhub.de/code/4701/) | Mechanische Halbstoffe aus Holz |  |
| [4703](https://zollhub.de/code/4703/) | Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen |  |
| [4704](https://zollhub.de/code/4704/) | Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen |  |
| [4705](https://zollhub.de/code/4705/) | Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt | – |
| [4706](https://zollhub.de/code/4706/) | Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen |  |
| [4707](https://zollhub.de/code/4707/) | Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung |  |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
