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title: "unsortiert – KN-Code 47079010"
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> [Abschnitt X](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 47](https://zollhub.de/code/47/) > [4707](https://zollhub.de/code/4707/) > [470790](https://zollhub.de/code/470790/) > 47079010

# KN-Code 47079010 – unsortiert

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 47079010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4707 („Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 47** – Halbstoffe aus Holz oder Anderen Cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung
  - **Position 4707** – Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung
    - **Unterposition 470790** – andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss, unsortiert)
      - **KN-Code 47079010** – unsortiert

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 47079010

47079010 steht in Unterposition 470790 „andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss, unsortiert)“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [47079090](https://zollhub.de/code/47079090/) | sortiert | – |

## Häufige Fragen zu 47079010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 47079010?

47079010 bezeichnet „unsortiert“, eine Einreihung innerhalb der Position 4707 („Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 47079010?

Für 47079010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 47079010 angemeldet?

Für 47079010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 47079010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

47079010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 470790 („andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss, unsortiert)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 47079010 erfasst speziell „unsortiert“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 47079010?

Die Einreihung 47079010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
