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title: "gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g – Unterposition 481151"
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> [Abschnitt X](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 48](https://zollhub.de/code/48/) > [4811](https://zollhub.de/code/4811/) > 481151

# Unterposition 481151 – gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 481151 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4811 („Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 48** – Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
  - **Position 4811** – Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
    - **Unterposition 481151** – gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 481151

481151 steht in Position 4811 „Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [481110](https://zollhub.de/code/481110/) | Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert | – |
| [481141](https://zollhub.de/code/481141/) | selbstklebend |  |
| [481149](https://zollhub.de/code/481149/) | andere | – |
| [481159](https://zollhub.de/code/481159/) | andere |  |
| [481160](https://zollhub.de/code/481160/) | Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt |  |
| [481190](https://zollhub.de/code/481190/) | andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern |  |

## Häufige Fragen zu 481151

### Wofür steht die Zolltarifnummer 481151?

481151 bezeichnet „gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g“, eine Einreihung innerhalb der Position 4811 („Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).

### In welcher Maßeinheit wird 481151 angemeldet?

Für 481151 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 481151 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

481151 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4811 („Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 481151 erfasst speziell „gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 481151?

Die Einreihung 481151 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
