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title: "in Form von Büchern oder Broschüren – Unterposition 490520"
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> [Abschnitt X](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 49](https://zollhub.de/code/49/) > [4905](https://zollhub.de/code/4905/) > 490520

# Unterposition 490520 – in Form von Büchern oder Broschüren

Gültig seit 01.01.2022

Die Zolltarifnummer 490520 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4905 („Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Atlanten, Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 49** – Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und Andere Erzeugnisse des Grafischen Gewerbes; Hand- oder Maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne
  - **Position 4905** – Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Atlanten, Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt
    - **Unterposition 490520** – in Form von Büchern oder Broschüren

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Lebensmittelsicherheit | Irak | Es ist untersagt, irakische Kulturgüter und andere Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und religiöser Bedeutung a) in das Gebiet der Gemeinschaft einzuführen oder zu verbringen und b) mit ihnen zu handeln, i) wenn sie illegal von irakischen Orten entfernt wurden, insbesondere, wenn diese Gegenstände entweder Teil öffentlicher Sammlungen sind, die in den Bestandsverzeichnissen von irakischen Museen, Archiven oder besonderen Sammlungen von Bibliotheken oder aber in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Iraks aufgeführt sind, oder ii) ein begründeter Verdacht besteht, dass die Kulturgüter ohne Zustimmung des rechtmäßigen Besitzers aus Irak oder aber unter Verstoß gegen die einschlägigen irakischen Gesetze und Bestimmungen aus Irak verbracht wurden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass a) die Kulturgüter vor dem 6. August 1990 aus Irak ausgeführt wurden, oder b) die Kulturgüter den irakischen Einrichtungen gemäß dem in Absatz 7 der UNSC-Resolution 1483 (2003) beschriebenen Ziel der sicheren Rückgabe zurückgegeben werden. |
| Einfuhrkontrolle – Lebensmittelsicherheit | Syrien | Es ist verboten, Kulturgüter, die zum kulturellen Eigentum Syriens gehören, sowie sonstige Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher oder von religiöser Bedeutung, einschließlich derjenigen, die in Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates aufgeführt sind, einzuführen, auszuführen oder weiterzugeben, sofern Grund zu der Annahme besteht, dass die Güter ohne Einwilligung ihrer rechtmäßigen Eigentümer oder unter Verstoß gegen syrisches Recht oder Völkerrecht aus Syrien entfernt wurden, insbesondere wenn die Güter zu öffentlichen Sammlungen gehören, die in den Bestandsverzeichnissen der erhaltenswürdigen Bestände syrischer Museen, Archive oder Bibliotheken oder in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Syriens aufgeführt sind. Das Verbot gilt nicht, wenn die Güter nachweislich a) vor dem 9. Mai 2011 aus Syrien ausgeführt wurden oder b) auf sichere Weise an ihre rechtmäßigen Besitzer in Syrien zurückgegeben werden. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Restriction on export | Alle Drittländer | Regulation 1210/03 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 490520

490520 steht in Position 4905 „Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Atlanten, Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [490590](https://zollhub.de/code/490590/) | andere |

## Häufige Fragen zu 490520

### Wofür steht die Zolltarifnummer 490520?

490520 bezeichnet „in Form von Büchern oder Broschüren“, eine Einreihung innerhalb der Position 4905 („Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Atlanten, Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 490520?

Für 490520 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 490520 angemeldet?

Für 490520 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 490520?

Die Einreihung 490520 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
