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title: "carbonisiert – KN-Code 51031090"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 51](https://zollhub.de/code/51/) > [5103](https://zollhub.de/code/5103/) > [510310](https://zollhub.de/code/510310/) > 51031090

# KN-Code 51031090 – carbonisiert

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 51031090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5103 („Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 51** – Wolle, Feine und Grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar
  - **Position 5103** – Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff
    - **Unterposition 510310** – Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren
      - **KN-Code 51031090** – carbonisiert

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 51031090

51031090 steht in Unterposition 510310 „Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [51031010](https://zollhub.de/code/51031010/) | nicht carbonisiert | – |

## Häufige Fragen zu 51031090

### Wofür steht die Zolltarifnummer 51031090?

51031090 bezeichnet „carbonisiert“, eine Einreihung innerhalb der Position 5103 („Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 51031090?

Für 51031090 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 51031090 angemeldet?

Für 51031090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 51031090 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

51031090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 510310 („Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 51031090 erfasst speziell „carbonisiert“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 51031090?

Die Einreihung 51031090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
